Zollpräferenzen
ZOLLPRÄFERENZEN UNDZUSÄTZLICHE MÖGLICHKEITEN
Auf dem Territorium der FWZ „Brest“ gilt die vereinfachte Ordnung für Export-/Import-Geschäfte, was die Reduzierung der Kosten für Zollzahlungen ermöglicht. Das schafft zusätzliche Möglichkeiten bei der Umsetzung des Investitionsprojekts.
Auf dem Territorium der FWZ „Brest“ wird für jeden Residenten ein Territorium der freien Zollzone (FZZ) in Abstimmung mit dem Staatlichen Zollkomitee der Republik Belarus festgelegt.
- Bei Einfuhr von Waren ins Territorium der FZZ werden keine Einfuhrzollgebühren und keine Einfuhrsteuern erhoben.
- Bei Ausfuhr von Waren aus dem Territorium der FZZ werden keine Zollgebühren und keine Steuern von den Waren erhoben, die über die Grenzen des Territoriums der EAWU-Länder hinaus ausgeführt werden..